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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Anmeldung

Erst sechs Monate vor Erreichen des jeweilig vorgeschriebenen Mindestalters kannst Du Dich sowohl in der Fahrschule als auch bei der Führerscheinstelle anmelden.
Ein wenig Zeit für ein persönliches Gespräch, um eventuelle Fragen zu klären, außerdem
⦁ Deinen Personalausweis
⦁ Den Grundbetrag
⦁ Als Umschreiber: Den ausländischen nationalen Führerschein
Du brauchst:
⦁ Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
⦁ Ein aktuelles biometrisches Passfoto
⦁ Einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
⦁ Die Teilnahmebescheinigung an einem "Erste Hilfe Kurs", oder einer anderen, gleichwertigen Ausbildung.
Du brauchst bei der Anmeldung für eine andere Führerscheinklasse keinen "Erste Hilfe Kurs" mehr, da er lebenslang gültig ist. Ansonsten brauchst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ein aktuelles biometrisches Passfoto und einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre).
In der Regel werden Kurse min. 3x in der Woche von verschiedenen Anbietern angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, steht auf dem Rabattgutschein, den Du bei uns in der Fahrschule bekommst.
In der Fahrschule bekommst Du einen Schein mit hilfreichen Informationen, auf dem steht, wo Du ihn machen kannst. Außerdem kannst du ihn bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt machen. Der Sehtest sollte bei der Anmeldung nicht älter als zwei Jahre sein.
Nein, das Passfoto sollte folgenden Angaben entsprechen:

Neues Foto, keine Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm.

Am einfachsten ist es, wenn du es zusammen mit dem "Erste Hilfe Kurs" machst oder dem Fotographen sagst, dass du ein Foto für den Führerschein benötigst.

Ausbildung und Prüfung

Du musst mindestens 14 mal den Theorieunterricht zu besuchen.
Frühestens drei Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).
Bei der Klasse B bekommst Du 30 Fragen. 20 Fragen als Grundstoff und 10 Fragen als klassenspezifischen Teil.
Du darfst für die Klasse B höchstens 10 Fehlerpunkte machen, jedoch 2x 5 Fehlerpunkte sind nicht zulässig.
Du kannst die Theorieprüfung alle 14 Tage wiederholen. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen dritten Prüfung gibt es nicht mehr.
Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung, Deine praktische Prüfung ablegen.
Nein. Die theoretische und die praktische Ausbildung sollen nach Fahrschülerausbildungsverordnung miteinander verzahnt werden. Es ist aber sinnvoll eine bestimmte Anzahl theoretischer Unterrichtsstunden vor Beginn der praktischen Ausbildung besucht zu haben.
Das ist eine schwierige Frage. Durchfallen ist teuer! Du brauchst so viele Fahrstunden, dass Du sowohl sicher alleine fahren kannst als auch möglichst auf Anhieb die Prüfung schaffst. Wie viele Fahrstunden Du in etwa brauchst, lässt sich erst sagen, wenn Du ein paar Fahrstunden gefahren bist.
Die Sonderfahrten sind 12 mal a 45 Min. und sie bestehen aus 5x Überlandfahrten, 4x Autobahnfahrten, 3x Nachtfahrten.
Du musst sie Min. 12 mal fahren.
Frühestens einen Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).
Beim Nichtbestehen darfst du Deine praktische Prüfung alle 14 Tagen wiederholen.
Ja, kannst du. Du kannst die theoretische Prüfung drei Monate, und die praktische Prüfung einen Monat vor Deinem Geburtstag absolvieren.

Probezeit und MPU

Die Probezeit dauert zwei Jahre nach der Ersterwerb des Führerscheins, sofern Du während der Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst. Für die inbegriffene Führerscheinklassen A, M, L oder T gibt es keine Probezeit.
Ausführliche Info findest Du dazu im Menü unter "Informationen -> Probezeit".

In der Regel:
⦁ Aufbauseminar
⦁ Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre.
⦁ Bußgeld
Das Seminar wird als Gruppen- oder Einzelseminar durchgeführt. Das beinhaltet vier Sitzungen und eine Fahrprobe. Im Einzelseminar dauert eine Sitzung 60 Minuten, im Gruppenseminar 135 Minuten.
Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kannst Du durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars einen Punkt abbauen. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kannst Du einen Punkt abbauen, allerdings nur einmal alle 5 Jahre.