Back

Klasse A2

Der Motorrad-Führerschein bis 35 kW

Was darfst du fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz:
12 x 90 Min. Grundstoff, 4 x 90 Min. klassenspezifischer Unterricht

Mit Vorbesitz der Kl. A1(innerhalb 2 Jahren):
6 x 90 Min. Grundstoff, 4 x 90 Min. klassenspezifischer Unterricht

Achtung bei Aufstieg auf A2!!!
Bei Aufstieg der Kl. A1 auf A2, nach 2 Jahren ist keine theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung:
Übungsfahrten: nach Bedarf
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
Mindestens: 5 x 45 Min. Überland, 4 x 45 Min. Autobahn und 3 x 45 Min. Beleuchtung.
Bei Vorbesitz von A1(innerhalb von 2 Jahren):
Mindestens: 3 x 45 Min. Überland, 2 x 45 Min. Autobahn und 1 x 45 Min. Beleuchtung.

Achtung bei Aufstieg auf A2!!!
Bei Aufstieg der Kl. A1 auf A2, nach 2 Jahren sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben, eine praktische Prüfung muss jedoch sein.

Theoretische Prüfung:
• 30 Fragen bei Ersterwerb
• max. 10 Fehlerpunkte
• (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
• 20 Fragen bei Erweiterung (max. 6 Fehlerpunkte)

Praktische Prüfung:
• 70 Minuten Prüfungszeit
• Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
• Fahren Inner- und Außerorts
• evtl. Autobahn
• 3 von 5 Grundfahraufgaben

Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.