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Nur ruhig bleiben…

Hast Du die theoretische Prüfung erfolgreich absolviert, dann gratuliere! Bald steht dann auch die praktische Prüfung an.

Keine Panik jetzt, Wir bereiten Dich so sorgfältig auf die Prüfung vor, dass Du die praktische Prüfung genauso wie die theoretische Prüfung erfolgreich absolvierst. Eine gute Ausbildung ist die sicherste Grundlage für das Bestehen der Fahrprüfung.

Wir schließen die Ausbildung erst ab, wenn alle Stufen der Ausbildungsdiagrammkarte nach dem Curricularen Leitfaden für die praktische Ausbildung absolviert wurden.

Jetzt wählt Dein Fahrlehrer in Abstimmung mit Dir einen geeigneten Zeitpunkt für die praktische Prüfung. Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.

Viele Fahrschüler sind der Meinung, dass die theoretische Prüfung schwieriger als die praktische war. Du siehst also, die praktische Prüfung ist bei weitem nicht so schwer wie oft behauptet.
Fahrschule 1a

Tipps:

- Trage geeignete Kleidung und Schuhe, die Du immer bei Fahrstunden getragen und dich wohl gefühlt hast!
- Ruhig und locker bleiben, auf die gut vorbereitete Prüfung vertrauen.
- Frag immer ruhig nach, wenn Du den Prüfer nicht richtig verstanden hast, oder Dir etwas unklar ist.
- Versuche rechtzeitig und pünktlich dazu sein.
- Der Prüfer steht, genauso wie Dein Fahrlehrer, auf Deiner Seite. Er legt Dich nicht rein und möchte gerne, dass Du die Prüfung erfolgreich bestehst.
- Eine Prüfung ohne Fehler gibt es nicht, mit guten Fahrleistungen kannst Du aber immer den einen oder anderen Fehler ausbügeln und den Prüfer überzeugen.
- Bewerte während der Prüfungsfahrt nicht deine eigene Leistung, das kann Dich unnötigerweise ablenken und nervös machen.

Hinweise:

Diese Unterlagen musst Du mithaben:
- Deinen gültigen Personalausweis / Reisepass, ihn musst Du beim Sachverständigen des TÜV vorlegen.
- Die Quittung der bezahlten Rechnung musst Du eventuell bei Unklarheiten beim Sachverständigen des TÜV vorlegen.
- Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht, sie muss Dein Fahrlehrer beim Sachverständigen des TÜV vorlegen.
Ausnahme: bei Umschreibung der ausländischen Führerscheine und für Wiederholer ist die Ausbildungsbescheinigung nicht notwendig.

Viel Erfolg