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Begleitetes Fahren mit 17

Wenn Du den Führerschein mit 17 machen willst, dann gelten die Bestimmungen der Fahrererlaubnisverordnung (FeV, §48a). In dieser werden die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 geregelt.

Mit 16-einhalb kannst Du Dich bei uns in der Fahrschule für die Klasse B oder BE anmelden. Die Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag auf BF17 zustimmen.

Der Führerschein mit 17 ist eine ganz normale theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule und schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag darf die Theorieprüfung und Maximal 1 Monat vor dem 17.Geburtstag darf die praktische Prüfung abgelegt werden. Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Mit der Prüfbescheinigung darfst Du einen Pkw nur in Begleitung und auch nur in Deutschland und Österreich fahren.

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Prüfungsbescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde in den Kartenführerschein umgetauscht werden. Drei Monate nach dem 18. Geburtstag verliert die Prüfungsbescheinigung ihre Gültigkeit.

Anforderungen an den Begleiter:

Bei der Beantragung des Führerscheins müssen mindestens eine und höchstens fünf Begleitpersonen benannt werden. Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Bei jeder Fahrt muss eine Begleitperson mitfahren, die mindestens 30 Jahre alt ist. Diese muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es darf nicht einfach irgendjemand als Begleitperson mitfahren.

2. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw.Klasse 3) sein.

3. Die Begleitperson darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens einen Punkt in Flensburg besitzen.

4.Für den Begleiter gilt die 0,5 Promille-Grenze. Besser ist aber die 0,0 Promille,selbstverständlich drogenfrei.

5. Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
Fahrschule 1a

Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt/Bürgeramt

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigst Du folgende Unterlagen:

1. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
2. Passbild biometrisch seit November 2008 (35x45 mm)
3. Sehtestbescheinigung (max. 2 Jahre alt vom Optiker oder Augenarzt)
4. Nachweis über Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs oder Vergleichbares
5. Antragsgebühr in Höhe von 52,10 € sowie jeweils 5,10 € pro Begleitperson
6. Ausbildungsvertrag der Fahrschule

Um die Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt zu beschleunigen, wäre es sinnvoll wenn Du diese Unterlagen baldmöglichst schon bei der Antragstellung abgibst. Die Bearbeitung des Führerschein-Antrags dauert ca. 2-4 Wochen, so ist Dein Führerschein zu Deiner Prüfung rechtzeitig fertiggestellt.

Für Führerschein mit 17 werden noch folgende Unterlagen benötigt:

von den Fahrschülern:
1. Einen Antrag auf eine Teilnahme am begleiteten Fahren bei der Führerscheinstelle

von den Begleitern:
1. Kopie Personalausweis / Reisepass Vorder- und Rückseite der Begleitperson/en
2. Kopie Führerschein Vorder- und Rückseite der Begleitperson/en
3. Unterschriebene Erklärung der Begleitperson/en für die Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17 Jahren

von den Eltern:
1. Ausfüllen einer Einverständniserklärung von den Eltern und sie gilt auch als Zustimmung zu den Begleitern.