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Die Klasse BE ist das Schwergewicht der Pkw-Fahrerlaubnis

Wer oftmals viele und vor allem schwere Gegenstände transportieren muss, kommt um den Führerschein der Klasse BE nicht herum. Im Jahr 1999 änderte die deutsche Regierung alle Führerscheinklassen in internationale Klassen ab. Die Klassen mit Anhängern bekamen ein E im Namen vermerkt. Dieses soll die Berechtigung ausdrücken, Gespanne fahren zu dürfen.

So bekommst Du den Führerschein Klasse BE

Wer den Führerschein Klasse BE erwerben will, hat zwei Möglichkeiten dazu:
1 Parallelerwerb zur Klasse B
2 Erwerb nach der Klasse B

Ersteres ist die schnellere Option. Da bei der Führerscheinklasse BE keine Theorieprüfung nötig ist, muss diese nicht zweimal absolviert werden. Jedoch darfst Du die Praktischen Prüfung der Klasse BE erst ablegen, wenn Du die praktische Prüfung der Klasse B schon bestanden hast. Die Fahrstunden für die Klasse BE darf am Ende der Fahrausbildung parallel stattfinden. Da der Prüfling beide Klassen gleichzeitig ablegen will, eher tritt der Fall ein, dass sich der Prüfling zu sehr unter Druck setzt, und kann es zum Misserfolg führen.

Die zweite Möglichkeit ist eine kostengünstigere Option.

Das Mindestalter für die Klasse BE ist wie Klasse B auf 18 Jahre begrenzt. Jedoch kann der Anhängerführerschein bereits mit 17 Jahren erworben werden, sobald der Fahrschüler am Modell Begleitetes Fahren ab 17 teilnimmt.
Außerdem werden für die Antragstellung von der Führerscheinstelle ein Sehtest und ein Passbild verlangt. Das darf nicht vergessen werden.

Die praktische Ausbildung besteht aus:
­- einer Grundausbildung und
­- besonderen Ausbildungsfahrten.

Die Grundausbildung :
Die gesamte theoretische Ausbildung sowie die abschließende Theorieprüfung entfallen.
Die Anzahl der Übungsfahrten inklusive der Grundfahraufgaben wie Rückwärtsfahren und Rangieren links um die Ecke, richtet sich grundsätzlich nach Deinen persönlichen Fähigkeiten sowie Deinem Lernfortschritt.

Die besondere Ausbildungsfahrten:
Es geht um die Fahrten mit Anhänger auf Bundes­ und Landstraßen, Autobahnen und bei Dämmerung und Dunkelheit.
Die Pflichtfahrten sind jedoch gesetzlich festgelegt und beinhalten:
5 Pflichtfahrten a 45 Min., davon
- 3 Überlandsfahrten ,
- 1 Autobahnfahrt ,
- 1 Beleuchtungsfahrt.

Die praktische Prüfung:
Die Praktische Prüfung beinhaltet:
- Die Abfahrtskontrolle des Anhängers,
- Das Verbinden(Ankuppeln) oder Trennen(Abkuppeln) des Anhängers ,
- Rückwärts links um die Ecke fahren sowie,
- Das sichere Fahren inner­ und außerorts.

Viel Erfolg