Verlauf des Führerscheinerwerbs
Beginn:
Nach der Anmeldung kann unmittelbar mit dem Theorieunterricht und auch mit Fahrstunden losgelegt werden. Der Theorieunterricht setzt sich zusammen aus 12 Grundstoffthemen und den Zusatzthemen 13 + 14 für Klasse B; Die Klasse BE erfordert keinerlei Zusatzunterricht.
Behörden und Fristen:
Der Fahrschulantrag ist zusammen mit einem Sehtest, Passbild und einer Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs) bei der Führerscheinstelle einzureichen. Die Behörden benötigen nach der Einreichung 2-4 Wochen zur Bearbeitung. Erst wenn die Unterlagen bei uns vorliegen (kann telefonisch im Büro erfragt werden) sind Prüfungen möglich!
Dieser Antrag bleibt 1 Jahr gültig und verlängert sich um ein weiteres Jahr ab der bestandenen Theorieprüfung.
Der Theorieunterricht und die Sonderfahrten haben ein Gültigkeit von 2 Jahren.
Prüfungen:
Voraussetzungen für die Anmeldung zur Theorieprüfung sind:
1. Unterlagen von den Behörden sind bei uns eingegangen.
2. Alle 14 Theoriestunden sind vollständig.
3. Der Vortest wurde im Büro bestanden.
4. Die TÜV-Gebühr ist bezahlt.
Die Anmeldung zur Theorieprüfung kann kurzfristig geschehen, insofern noch Prüfplätze zur Verfügung stehen.
Zur praktischen Prüfung wird man von seinem Fahrlehrer nach gemeinsamer Absprache angemeldet. Dies muss ca. 2 Wochen vor dem Prüftermin geschehen. Die Bezahlung erfolgt spätestens einen Tag vor der Prüfung im Büro.
Bei Nichterfolg der theoretischen oder praktischen Prüfung müssen mindestens 2 Wochenenden vergehen bis zur nächsten Prüfung.
Viel Erfolg!
Fahrschule 1a
Nach der Anmeldung kann unmittelbar mit dem Theorieunterricht und auch mit Fahrstunden losgelegt werden. Der Theorieunterricht setzt sich zusammen aus 12 Grundstoffthemen und den Zusatzthemen 13 + 14 für Klasse B; Die Klasse BE erfordert keinerlei Zusatzunterricht.
Behörden und Fristen:
Der Fahrschulantrag ist zusammen mit einem Sehtest, Passbild und einer Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs) bei der Führerscheinstelle einzureichen. Die Behörden benötigen nach der Einreichung 2-4 Wochen zur Bearbeitung. Erst wenn die Unterlagen bei uns vorliegen (kann telefonisch im Büro erfragt werden) sind Prüfungen möglich!
Dieser Antrag bleibt 1 Jahr gültig und verlängert sich um ein weiteres Jahr ab der bestandenen Theorieprüfung.
Der Theorieunterricht und die Sonderfahrten haben ein Gültigkeit von 2 Jahren.
Prüfungen:
Voraussetzungen für die Anmeldung zur Theorieprüfung sind:
1. Unterlagen von den Behörden sind bei uns eingegangen.
2. Alle 14 Theoriestunden sind vollständig.
3. Der Vortest wurde im Büro bestanden.
4. Die TÜV-Gebühr ist bezahlt.
Die Anmeldung zur Theorieprüfung kann kurzfristig geschehen, insofern noch Prüfplätze zur Verfügung stehen.
Zur praktischen Prüfung wird man von seinem Fahrlehrer nach gemeinsamer Absprache angemeldet. Dies muss ca. 2 Wochen vor dem Prüftermin geschehen. Die Bezahlung erfolgt spätestens einen Tag vor der Prüfung im Büro.
Bei Nichterfolg der theoretischen oder praktischen Prüfung müssen mindestens 2 Wochenenden vergehen bis zur nächsten Prüfung.
Viel Erfolg!
Fahrschule 1a