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Aufbauseminar für Fahranfänger (AFS)

Wann ist ein Aufbauseminar notwendig?

Du wurdest bei einem Schwerwiegendem Verstoß im Straßenverkehr erwischt?
Zu schnell – zu Rot – zu dicht?
Handy am Steuer?
Die Verkehrsbehörde fordert Dich auf an einem Aufbauseminar (ASF) teilzunehmen?

Da der erste Führerschein für 2 Jahre auf Probe erteilt wird (außer Klassen AM, L und T), kann solche Verstöße innerhalb der Probezeit zur verpflichtenden Teilnahme an einem vom Straßenverkehrsamt verhängten Aufbauseminar (ASF) führen.

Die Ursachen für ein Aufbauseminar sind meist schwere oder auch mehrere leichte Verkehrsvergehen des Fahranfängers innerhalb der zweijährigen Probezeit.
Diese Vergehen werden in A-Delikte (schwerwiegende Verkehrsverstöße) und B-Delikte (weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße) unterteilt.

Kleinere Vergehen, wie z. B. Falschparken haben keine weiteren Auswirkungen auf die Probezeit, aber hier gilt jedoch der allgemeine Bußgeldkatalog.

ÜBERSICHT DER DELIKTE:

Was sind A-Delikte (Verstöße)?

Missachtest Du eine Regel der Kategorie A, wird dies zwingend ein Aufbauseminar nach sich ziehen. Außerdem kann es ein Bußgeld ab 60€ sowie Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen. Die Probezeit verlängert sich dann von 2 auf 4 Jahre.

A-Delikte sind beispielsweise:
• Überschreitung des Tempolimits um mindestens 21 km/h
• Handynutzung am Steuer
• Rotlichtverstoß
• zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
• Vorfahrtverletzung
• Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson

Außerdem zählen viele Vergehen, die gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, ebenfalls zur A-Kategorie, beispielsweise Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung.

Was sind B-Delikte (Verstöße)?

B-Verstöße sind nicht ganz so schwerwiegend und ziehen erst beim zweiten Mal ein ASF-Seminar nach sich. Zwei B-Verstöße werden dann also wie ein A-Verstoß gewertet. Mit einem einzelnen B-Verstoß gibt es keine Konsequenzen auf die Probezeit.

B-Delikte sind beispielsweise:
• Parken auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße
• Abgefahrene Reifen
• Kennzeichenmissbrauch
• Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
• Mitnahme von Kindern im Auto ohne deren vorschriftsmäßige Sicherung

Ablauf und Dauer des Aufbauseminars

Bei einer Anordnung eines Aufbauseminares von der Fahrerlaubnisbehörde, muss der Fahranfänger dieses innerhalb einer Frist von (ca. zwei- drei Monate) absolvieren.
Bei Missachtung wird die Fahrerlaubnis entzogen und erst bei Vorlage der Bescheinigung neu erteilt.
Der Kurs muss von mindestens 6 bis maximal 12 Personen besucht werden. Deshalb können Kurse erst stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
Er muss innerhalb von 2 bis 4 Wochen abgeschlossen werden.
Hat der Fahranfänger das Seminar durchlaufen, erhält er eine Bescheinigung, die er der Behörde innerhalb der gesetzten Frist vorlegen muss.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger besteht aus 4 Theorie-Sitzungen von je 135 Minuten sowie einer Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten, bei der dein Fahrstil analysiert wird.
Die Fahrt findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt.
Für jeden Teilnehmer werden dabei 45 Minuten veranschlagt: 30 Minuten Fahrprobe plus 15 Minuten Nachbesprechung.

Konsequenzen bei Nicht-Teilnahme an einem Aufbauseminar

Wenn der Fahranfänger nicht innerhalb der gesetzten Frist an einem angeordneten Aufbauseminar teilnimmt, wird ihm der Führerschein entzogen. Nur dann, wenn der Fahranfänger die Teilnahmebescheinigung bei der Behörde vorgelegt hat, bleibt der Führerschein erhalten.

Ein begonnenes ASF muss komplett innerhalb der 4 Wochen absolviert werden.
Dies bedeutet: Man kann nicht Teile des Seminares, z.B. die Fahrprobe, erst zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Der Grund hierfür ist der logisch aufeinander aufbauende Inhalt der Sitzungen.
Hierbei obliegt es dem Seminarleiter, je nach Fragen und Beiträgen der Teilnehmer, unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Nachschulungen immer ein wenig individuell sind und unterschiedlich ablaufen können.
Daher bringe bitte Deine Zuweisung von der Behörde zur Anmeldung mit.
Du musst zu allen Kursteilen pünktlich und rechtzeitig da sein.
Verspätungen führen in der Regel zum Ausschluss.