Klasse A2
Der Motorrad-Führerschein bis 35 kW
Was darfst du fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz:
12 x 90 Min. Grundstoff, 4 x 90 Min. klassenspezifischer Unterricht
Mit Vorbesitz der Kl. A1(innerhalb 2 Jahren):
6 x 90 Min. Grundstoff, 4 x 90 Min. klassenspezifischer Unterricht
Achtung bei Aufstieg auf A2!!!
Bei Aufstieg der Kl. A1 auf A2, nach 2 Jahren ist keine theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung vorgeschrieben.
Der Motorrad-Führerschein bis 35 kW
Was darfst du fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz:
12 x 90 Min. Grundstoff, 4 x 90 Min. klassenspezifischer Unterricht
Mit Vorbesitz der Kl. A1(innerhalb 2 Jahren):
6 x 90 Min. Grundstoff, 4 x 90 Min. klassenspezifischer Unterricht
Achtung bei Aufstieg auf A2!!!
Bei Aufstieg der Kl. A1 auf A2, nach 2 Jahren ist keine theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung vorgeschrieben.