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Klasse A

Der offene Motorrad-Führerschein

Was darfst du fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 bzw. Aufstieg von A2 auf A)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre für Trikes (Schlüsselzahl 80)
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz:
12 x 90 Min. Grundstoff, 4 x 90 Min. klassenspezifischer Unterricht
Mit Vorbesitz:
6 x 90 Min. Grundstoff, 4 x 90 Min. klassenspezifischer Unterricht

Achtung bei Aufstieg auf A!!!
Bei Aufstieg der Kl. A2 auf A, nach 2 Jahren ist keine theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung:
Übungsfahrten: nach Bedarf
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
Ohne Vorbesitz:
Mindestens: 5 x 45 Min. Überland, 4 x 45 Min. Autobahn und 3 x 45 Min. Beleuchtung.

Bei Vorbesitz von A1 oder A2(innerhalb von 2 Jahren):
Mindestens: 3 x 45 Minuten Überland, 2 x 45 Minuten Autobahn und 1 x 45 Minuten Beleuchtung.

Achtung bei Aufstieg auf A!!!
Bei Aufstieg der Kl. A2 auf A, nach 2 Jahren sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben, eine praktische Prüfung muss jedoch sein.

Theoretische Prüfung:
• 30 Fragen bei Ersterwerb
• max. 10 Fehlerpunkte
• (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
• 20 Fragen bei Erweiterung (max. 6 Fehlerpunkte)

Praktische Prüfung:
• 70 Minuten Prüfungszeit
• Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
• Fahren Inner- und Außerorts
• evtl. Autobahn
• 3 von 5 Grundfahraufgaben

Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.