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Wir bilden aus

Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 t und mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Ein Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse maximal 750 kg beträgt, darf immer mitgeführt werden.
Für schwerere Anhänger über 750 kg gilt:
- Die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger (Zugkombination) darf maximal 3,5 t betragen.
Mindestalter:
- ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren ( BF 17 Jahre)
- ab 18 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Beinhaltete Klassen: AM, L
Vorbesitz: Keine
Befristung: 15 Jahre.

Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers über 750 Kg bis maximal 3500 Kg.
Die Kombination darf maximal 7000 Kg betragen und nicht unter Klasse B fallen. Bei Anhängern mit mehr als 3500 Kg ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis
Befristung: 15 Jahre
Vorbesitz: Klasse B erforderlich.

Schlüsselzahl B96

Die Schlüsselzahl B96 ist eigentlich keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 Kg ) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3500 und 4250 Kg.
Mindestalter:
- ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF 17 Jahre)
- ab 18 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Keine.